Vergaberecht
Das Vergaberecht ist ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das weit über die bloße Kenntnis der Regelungen der VOB/A, VgV, SektVO, KonzVgV und UVgO hinausgeht. KINGERSKE lenkt Sie bei Ihren Beschaffungsvorgaben durch den Dschungel vergaberechtlicher Rechtsvorschriften und Rechtsprechung und ebnet Ihnen den Weg zu einer erfolgreichen Vergabe.
- Markterkundungsverfahren
- Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte (VgV, VOB/A-EU, KonzVgV, VOB/A, UVgO)
- Transparente und diskriminierungsfreie Wettbewerbsverfahren
- Verwaltungsrechtliche Auswahlverfahren
Rechtliche und organisatorische Betreuung des Vergabeverfahrens
Sie benötigen Hilfe bei der Konzeption des Beschaffungsprozesses oder einen Rechtsrat bei der Bewertung der Angebote? Ihnen fehlen die personellen Kapazitäten für die Durchführung einer Vergabe?
KINGERSKE begleitet Sie während des gesamten Vergabeprozesses. Dabei wird großer Wert auf eine sorgfältige Planung gelegt, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte termingerecht eingeleitet und abgeschlossen werden
- Strukturierung des Vergabeverfahrens (Wahl der Vergabeart, Losvergabe, Eignungs- und Zuschlagskriterien)
- Prüfung und Gestaltung der Vergabeunterlagen
- Prüfung der Angebote
- Erstellung von Vergabevermerken
Darüber hinaus übernimmt KINGERSKE das juristische Projektmanagement, einschließlich der Funktion der externen Vergabestelle.
- Erstellung von zeitlichen Ablaufplänen
- Übernahme der elektronischen Vergabe
- Übernahme der Kontaktstelle durch Beantwortung von Bieterfragen
Stellungnahmen und Gutachten
Darüber hinaus erstellt KINGERSKE Rechtsgutachten und rechtliche Stellungnahmen zu vergaberechtlichen Fragestellungen, einschließlich der Bezüge zum Zuwendungs-, Haushalts- und europäischen Beihilferecht.
Dabei gehört es zum erklärten Ziel der Beratung, dass die rechtlichen Ausführungen praxistauglich und verständlich sind.
Dabei gehört es zum erklärten Ziel der Beratung, dass die rechtlichen Ausführungen praxistauglich und verständlich sind.
- Prüfung von Ausschreibungspflichten, z.B. bei Beschaffungsvorhaben,
- Privatisierungen, Kaufverträgen etc.
- Prüfung von Ausnahmetatbeständen (z.B. bei Ausschließlichkeitsrechten, Inhouse-Geschäften etc.)
- Prüfung von Auftragsänderungen nach Zuschlagserteilung
Vertretung vor der Vergabekammer
Außerdem beantwortet KINGERSKE für Sie Rügeschreiben von Bietern und vertritt Sie vor den Vergabenachprüfungsinstanzen.