Vergaberecht
und
Vergabemanagement

Kanzlei KINGERSKE ist Ihre Fachanwaltskanzlei im Bereich des Vergaberechts. Die Kanzlei hat sich auf die Beratung und Vertretung öffentlicher AuftraggeberInnen spezialisiert und übernimmt neben der Konzeption und Betreuung von Vergabeverfahren auch die Funktion der externen Vergabestelle.
Expertise und langjährige Erfahrung bieten Ihnen eine effiziente und kompetente Beratung bei allen Rechtsfragen rund um das Vergaberecht.
Die Kanzlei legt großen Wert auf individuelle Betreuung und nimmt sich die Zeit, Ihre Anliegen genau zu verstehen. Es werden maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Ziele zugeschnitten sind.
Dabei hat die Kanzlei stets kreative rechtliche Ansätze und Alternativmodelle im Blick, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und Ihre Ziele zu erreichen.

Expertise

Die Kanzleigründerin berät seit ihrer Rechtsanwaltszulassung im Jahre 2003 öffentliche Auftraggeber und Zuwendungsempfänger im Bereich des Vergaberechts.
Zuletzt war sie 14 Jahre bei einer größeren Wirtschaftskanzlei mit mehr als 70 hochspezialisierten Berufsträgern mit einem Schwerpunkt im Bereich des Vergabe-, Zuwendungs- und europäischen Beihilferechts tätig.
Damit steht KINGERSKE für fundierte Kenntnisse bei der rechtlichen und organisatorischen Betreuung von Ausschreibungsverfahren sowie vertieftes Wissen in den mit dem Vergaberecht verbundenen Rechtsgebieten.
Darüber hinaus verfügt die Kanzlei durch die langjährige Zusammenarbeit mit Experten aus den unterschiedlichen Branchen und die Beratungstätigkeit für Unternehmen über das erforderliche technische und wirtschaftliche Verständnis, um die Anforderungen der jeweiligen Beschaffungsvorhaben valide beurteilen zu können.

Stärken

Verlassen Sie sich auf Fachkompetenz, Kreativität und nachhaltige Herangehensweise. Kanzlei KINGERSKE legt großen Wert darauf, Ihnen einen transparenten und effizienten Service zu bieten, der Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.
Breites Fachwissen und kontinuierliche Weiterbildung ist die Grundlage der Kanzlei. Damit wird Ihnen eine Beratung auf höchstem Niveau gewährleistet, die stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.
Nachhaltigkeit ist ein grundlegender Wert der Mandatsarbeit. Bei der Konzeption der Vergabeverfahren ist es erklärtes Ziel der Kanzlei, ökologische und soziale Aspekte zu implementieren, um nachhaltige Lösungen zu finden, die sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch und sozial verantwortungsbewusst sind.
Serviceorientierung ist eines der tragenden Prinzipien von KINGERSKE. Anfragen werden schnell und effizient beantwortet, und es wird eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung angeboten.

Darüber hinaus legt die Kanzlei großen Wert auf effiziente Kommunikation und eine verlässliche Ansprechperson. Durch eine One-Face-Policy wird sichergestellt, dass Ihre Mandate von Anfang bis Ende effizient bearbeitet und Wissensverluste durch unnötige Schnittstellen vermieden werden.

Tätigkeitsschwerpunkte

Als Vergabeboutique bietet KINGERSKE Ihnen eine umfassende, qualifizierte und praxisorientierte Betreuung im Bereich des europäischen und nationalen Vergaberechts sowie den Schnittstellen zum Zuwendungs-, Haushalts- und europäischen Beihilferecht.

Vergaberecht

Das Vergaberecht ist ein komplexes und dynamisches Rechtsgebiet, das weit über die bloße Kenntnis der Regelungen der VOB/A, VgV, SektVO, KonzVgV und UVgO hinausgeht. KINGERSKE lenkt Sie sicher durch den Dschungel vergaberechtlicher Rechtsvorschriften und Rechtsprechung und ebnet Ihnen den Weg zu einer erfolgreichen Vergabe.

Betreuung des Vergabeprozesses

Sie benötigen Hilfe bei der Konzeption des Beschaffungsprozesses oder einen Rechtsrat bei der Bewertung der Angebote? Ihnen fehlen die personellen Kapazitäten für die Durchführung einer Vergabe?
KINGERSKE begleitet Sie während des gesamten Vergabeprozesses. Dabei wird großer Wert auf eine sorgfältige Planung gelegt, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte termingerecht eingeleitet und abgeschlossen werden
Darüber hinaus übernimmt KINGERSKE das juristische Projektmanagement, einschließlich der Funktion der externen Vergabestelle.

Stellungnahmen und Gutachten

Darüber hinaus erstellt KINGERSKE Rechtsgutachten und rechtliche Stellungnahmen zu vergaberechtlichen Fragestellungen einschließlich der Bezüge zum Zuwendungs-, Haushalts- und europäischen Beihilferecht.
Dabei gehört es zum erklärten Ziel der Beratung, dass die rechtlichen Ausführungen praxistauglich und verständlich sind.

Vertretung vor der Vergabekammer

Darüber hinaus beantwortet KINGERSKE für Sie Rügeschreiben von Bietern und vertritt Sie vor den Vergabenachprüfungs-instanzen.

Zuwendungsrecht

Fördermittel sind für viele Beschaffungsvorhaben unverzichtbar geworden. So gibt es aktuell nur noch wenige kommunale Infrastrukturprojekte, die nicht mit staatlichen Mitteln unterstützt werden.
Dabei sehen sich Zuwendungsempfänger zunehmend mit einer komplexen und unübersichtlichen Rechtslage konfrontiert. Dies betrifft vor allem das Zuwendungsvergaberecht, dessen Einhaltung den Zuwendungsempfängern regelmäßig mit den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides auferlegt wird.
Im Rahmen der Alltagsroutine und der hohen personellen Auslastung zahlreicher Sachbearbeiter können schnell Vergabefehler unterlaufen, die mit erheblichen Rückforderungen geahndet werden. Daher ist es von immenser Bedeutung, dass der Zuwendungsempfänger die Vorgaben des Zuwendungsbescheides kennt und Maßnahmen ergreift, um Rückforderungen wegen Vergabeverstößen zu vermieden.

Gerne übernimmt KINGERSKE die rechtliche Prüfung der Zuwendungsbestimmungen, die Kommunikation mit dem Zuwendungsgeber , die Konzeption der Vergabeverfahren und des Vergabeprozesses sowie die Durchführung der Vergabeverfahren bis zur Auftragserteilung.